BehandlungsAblauf
Ich unterscheide zwischen einer AkutBehandlung und einer chronischen Behandlung
Akutbehandlung
Wenn es zu einer plötzlich auftretenden Krankheit, wie bspw. einem grippalem Infekt, Husten, Mittelohrentzündung oder Magen-Darm-Infekt kommt, ist es mir möglich, Sie auch ohne vorherige Erstanamnese zu behandeln. Hierbei geht es dann nur um die momentanen Symptome und die akute Krankheit wird hierbei geheilt.
Chronische Behandlung
Eine chronische Behandlung hört sich erst einmal nicht schön an, bedeutet aber nicht viel mehr, als dass eine Beschwerde bzw. ein Symptom schon längere Zeit vorhanden ist oder immer wieder auftritt. Beispiele sind hier ein langanhaltender, immer wieder auftretender Husten, wiederkehrende Mittelohrentzündungen, Infektanfälligkeit, Schlafstörungen usw.
Eine chronische Behandlung ist nur nach einer Erstanamnese möglich.
Erstanamnese
Folgetermin
Der Folgetermin findet ca. 4 bis 6 Wochen nach der Mitteleinnahme statt und dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Zwei Wochen nach Mitteleinnahme bekomme ich gerne eine kurze Rückmeldung meiner Patienten/innen, um mir ein Bild der Reaktion zu machen - entweder telefonisch oder per E-Mail. Jeder Körper reagiert unterschiedlich stark und schnell auf den Reiz.
Dauer der Behandlung
Eine Aussage über die Dauer der Behandlung bei chronischen Erkrankungen kann ich ihnen nicht geben. Es hängt individuell von der Beschwerde und der Reaktion Ihres Körpers ab.
Kosten
Homöopathie
Erstanamnese/ chronische Behandlung
Erwachsene (ca. 120 Min) 180,00 €
Kinder (ca. 90 Min) 164,00€
Folgetermin
Erwachsene / Kinder (ca. 30 bis 60 Minuten) 60,00 € bis 80,00 €
Akutbehandlung
Tagsüber ( 8.00 bis 18.00 Uhr ) 60,00 € bis 80,00 €
Abends ( 18.00 bis 22.00 Uhr) 80,00 € bis 120,00 €
Wochenende (Sa/So) und Feiertag 80,00 € bis 120,00 €
Familienstellen
wird individuell nach Zeitaufwand abgerechnet
(als Richtlinie pro 1/4 Std 20 €)
Zeitaufwand Erster Termin ca. 2. Std
Folgetermine ca. 1. Std
Hinweis:
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Private Krankenversicherungen, Zusatzkrankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten der Behandlung teilweise oder ganz, sofern Sie den Heilpraktiker (GebüH) in Ihren Versicherungsleistungen eingeschlossen haben.
Bitte informieren Sie sich selbständig über Ihren Versicherungsstatus. Es kann, je nach Vertragsabschluss, zu einer Selbstbeteiligung kommen.
Das Patientenrechtgesetz verpflichtet mich, Sie darüber zu informieren und aufzuklären.